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Wunsch- und Wahlrecht bei der Kinderbetreuung

Eltern haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung. Dabei können sie grundsätzlich zwischen einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (Kita) und der Kindertagespflege (z. B. durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater) wählen. 

Gerade für Kinder unter drei Jahren spielt die individuelle Betreuung eine große Rolle. Viele Eltern bevorzugen hier kleinere Gruppen und feste Bezugspersonen wie sie häufig in der Kindertagespflege gegeben sind. 

Ein aktuelles Positionspapier des Bundesverbandes für Kindertagespflege (Stand April 2026) macht jedoch darauf aufmerksam, dass dieses Wunsch- und Wahlrecht in der Praxis nicht immer uneingeschränkt umgesetzt wird. 

Dabei sind die Betreuungsformen gesetzlich gleichwertig und sollen als echte Alternativen zur Verfügung stehen. Entscheidend sollte immer das Wohl des Kindes und der individuelle Bedarf der Familie sein. 

Wichtig ist: 

  • Eltern haben das Recht, die passende Betreuungsform für ihr Kind zu wählen
  • Die Entscheidung sollte frei und ohne Druck getroffen werden
  • Kindertagespflege und Kitas sind gleichwertige Angebote der Jugendhilfe

Als Eltern ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten zu informieren und die Form zu wählen, die am besten zu ihrem Kind und der familiären Situation passt. 

Quelle: Bundesverband für Kindertagespflege e. V., Positionspapier "Wunsch- und Wahlrecht", April 2026

 

 

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